AI 24. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

EU AI Act nach dem Digital Omnibus: Was seit dem 2. August 2026 gilt – und was auf 2027/2028 verschoben wurde

EU AI Act nach dem Digital Omnibus: Was seit dem 2. August 2026 gilt – und was auf 2027/2028 verschoben wurde – Titelgrafik MMOFinds

Der 2. August 2026 war als großer Stichtag der KI-Verordnung geplant – gekommen ist er nur zur Hälfte. Fünf Tage vorher, am 27. Juli 2026, trat die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft. Sie verschiebt die aufwendigen Pflichten für Hochrisiko-KI um bis zu zwei Jahre, lässt die Transparenz- und Kennzeichnungsregeln aber unangetastet. Wer im Sommer Panik vor dem AI Act hatte, kann durchatmen – wer KI-Inhalte veröffentlicht, nicht.

Was seit dem 2. August 2026 tatsächlich gilt

Unverändert in Kraft ist Artikel 50, die Transparenzpflicht. Sie hat drei Stoßrichtungen:

Neu durch den Omnibus ist eine Übergangsfrist: Generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 verbreitet waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die Umsetzung. Was die Kennzeichnung im Detail verlangt, haben wir bereits im Artikel KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit dem 2. August gilt erklärt.

Was verschoben wurde

Der Kern des Omnibus ist die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten. Zwei neue Termine gelten:

Dazu kommen kleinere Änderungen: Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Artikel 4) wurde von „sicherstellen“ auf „fördern“ abgeschwächt. Neue Verbote nach Artikel 5 greifen ab dem 2. Dezember 2026 – untersagt werden KI-Systeme, die intime Darstellungen oder Missbrauchsmaterial von Kindern erzeugen.

Bußgelder bleiben, mit KMU-Klausel

An den Sanktionen ändert der Omnibus nichts: Verbotene Praktiken kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, Verstöße gegen Artikel 50 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag – ein Detail, das im Sommer oft untergegangen ist.

Deutschland: Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsicht

Das deutsche KI-Durchführungsgesetz hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle mit einem eigenen Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Wer sich also über einen nicht gekennzeichneten Chatbot beschweren will, hat jetzt eine Adresse.

Einordnung: Aufschub ist keine Entwarnung

Für Privatnutzer ändert sich durch den Omnibus wenig – die Rechte aus Artikel 50 gelten. Für kleine Betriebe ist der Aufschub der Hochrisiko-Pflichten eine echte Erleichterung, aber keine Absage: Die Termine stehen fest, und die Anforderungen (Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht) sind bekannt. Wer heute KI in Bewerbungsverfahren oder Kreditentscheidungen einsetzt, hat 15 Monate Vorlauf. Das ist mehr als vorher, aber weniger, als es klingt.

Transparenz in eigener Sache: Auf MMOFinds entstehen Textentwürfe teilweise mit KI-Unterstützung und sind entsprechend gekennzeichnet. Rechtliche Fragen zum eigenen Betrieb gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt – dieser Artikel ist eine journalistische Einordnung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht trotz Omnibus?

Ja. Artikel 50 gilt unverändert seit dem 2. August 2026. Nur für vor diesem Datum verbreitete generative Systeme gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?

Für Anhang-III-Systeme ab 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete KI nach Anhang I ab 2. August 2028.

Wer ist in Deutschland zuständig?

Die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle nach dem KI-Durchführungsgesetz.

Quellen

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst und redaktionell geprüft (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO). Alle Angaben stammen aus den genannten Quellen, Stand 24. September 2026. Links zu Amazon sind Affiliate-Links (Werbung).